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Vorraussetzungen für einen Tafelpass

Die Jenaer Tafel als gemeinnützige Institution unterstützt Jenaer Bürger, die der Hilfe bedürfen und die aus physischen, psychischen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, für ein ausreichendes Einkommen zu sorgen.
Trotzdem muss die Jenaer Tafel aus rechtlichen und gemeinnützigen Gründen einen Nachweis der Bedürftigkeit verlangen. Dies kann z.B. sein:

  • ALG I
  • ALG II
  • Grundsicherung gemäß SGB XII (Bsp. Rente)
  • Sozialgeld
  • Wohngeld
  • BAföG

Öffnungszeiten der Lebensmittelausgabe:
Montag bis Freitag 13:30 – 16:00 Uhr

 

Unsere Regeln

Wer dauerhaft Lebensmittel beziehen möchte, erhält von der Jenaer Tafel  einen „Tafelpass“. Dieser muss gemeinsam mit dem Personlausweiß bei der Lebensmittelabholung vorgelegt werden.
Bedürftige mit Tafelpass können einmal in der Woche Lebensmittel abholen.

Für jeden Erwachsenen erhält die Tafel ab 1. Februar 2014 eine Spende über 2,00 €, für jedes Kind (0-18 Jahre) in der Familie 0,50 €.

Für jede Lebensmittelabgabe wird pro "Tafelpass" um eine Unkostenbeteiligung gemäß Tafelpass gebeten.

Die Bedürftigkeit wird durch unsere Mitarbeiter im Büro anhand entsprechender Bescheide sowie der Tafelgrundsätze der Jenaer Tafel geprüft. Sollten Sie sich nicht sicher sein, zum Kreis der berücksichtigten Bedürftigen zu gehören bzw. verfügen gegenwärtig nicht über einen entsprechenden Nachweis, werden Sie unsere Mitarbeiter gern beraten. Auch dann können Sie die genannte Bürosprechzeit nutzen.

Es können nur so viel Lebensmittel ausgegeben werden, wie wir an Spenden erhalten. Die Abgabemenge richtet sich außerdem nach der Personenzahl, die ebenfalls auf dem "Tafelpass" vermerkt sind.

Ein  gesetzlicher Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.

Bitte nicht vergessen, Transport- und Verpackungsmaterial (im Sommer Kühlbehälter) mitzubringen!

Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Ausgabe der Lebensmittel.

Verstöße gegen die Hausordnung der Jenaer Tafel werden mit Entzug des Tafelpass geartet.

Öffnungszeiten

Geschäftsstelle
Montag - Freitag
09.30 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr

Lebensmittelausgabe

Die Lebensmittelausgabe ist zu den im jeweiligen Tafelpass vermerkten Zeiten geöffnet.
Bitte beachten Sie die Zugangsregeln (Ablauf)

Tafelstube

Die Tafelstube ist für Frühstück und Mittagessen geöffnet.

Montag bis Freitag
Frühstück: 08:00 - 09:45
Mittag: 11:30 bis 12:45

Kleiderkammer

Montag - Freitag
10.30 bis 13.00 Uh
13:45 bis 15:30

 

Spendenannahme

Nach telefonischer Vereinbarung

 

 

Spendenkonto

Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Jena
BLZ. 830 530 30
Kto. 10 685
IBAN DE33 8305 3030
         0000 0106 85
BIC HELADEF1JEN